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LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 S 76/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst : Berechnung der Unverfallbarkeitsfristen bei mehreren aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung der Unverfallbarkeitsfristen bei mehreren aufeinander folgenden Arbeitsverhältnissen i.R.d. Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst; Geltung einer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in mehreren Zeiträumen als verschiedene Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 04.11.2005 - 2 C 318/05
- LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 S 76/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2007, 213
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 S 75/05
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Berechnung der Unverfallbarkeitsfristen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 S 76/05
Zu Recht und unter Angabe von zutreffenden Gründen, auf die zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen wird, hat das Amtsgericht eine Verpflichtung der Beklagten zur Errechnung der Betriebsrente der Klägerin gem. § 18 BetrAVG unter Berücksichtigung auch der Zeiten vom 01.09.1974 bis 31.03.1984 verneint (s.a. Kammerurteil vom 21.07.2006, Az. 6 S 75/05). - LG Karlsruhe, 11.07.2006 - 6 O 524/05
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Erstattung von Beiträgen nach Beendigung …
Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 S 76/05
Weitergehende Anwartschaften bei Nichterreichung der Unverfallbarkeitsfristen, als sie durch die Satzung - hier: § 44 VBLS a.F. - begründet werden, standen der Klägerin zu keinem Zeitpunkt zu (vgl. Kammerurteil vom 11.07.2006, AZ. 6 O 524/05, sub II.3.). - RG, 26.06.1929 - I 17/29
Zur Untersuchungspflicht des Käufers beim Handelskauf: 1. Ist ein Handelsgebrauch …
Auszug aus LG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 S 76/05
Auf der Basis dieser Startgutschrift errechnete die Beklagte ab 01.08.2004 (unter Berücksichtigung der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente) eine monatliche Betriebsrente in Höhe von zunächst EUR 141, 18/brutto (I 27) bzw. EUR 119, 14/netto (I 17/29).